Social Trading Ratgeber

Social Trading und Steuern

Chartverlauf

Gewinne müssen immer versteuert werden – diese Meinung herrscht in Deutschland und ist grundsätzlich erst einmal nicht verkehrt. Doch wie sieht es eigentlich beim Social Trading aus? Ist es hier auch notwendig, die Gewinne beim Fiskus anzugeben und auf diese Steuern zu zahlen?

Müssen beim Social Trading Steuern gezahlt werden?

  • Alle Einkünfte sind steuerpflichtig
  • Gewinne als Top-Trader angeben
  • Gewinne als Anleger angeben
  • Abgeltungssteuer möglich

Wie kann man Gewinne beim Social Trading erzielen?

Wer sich noch nicht weiter mit dem Social Trading auseinandergesetzt hat, der stellt sich vielleicht die Frage, wie man hier denn Gewinn erzielen kann? Schließlich handelt es sich beim Social Trading doch lediglich um einen Austausch an Informationen. Das ist so aber nicht ganz richtig. Gerade die Top-Trader und Berater können beim Social Trading schnell schwarze Zahlen schreiben, wenn sie erfolgreich sind. Wenn ein Top-Trader mit seinen Tipps und Hinweisen Gewinne erzielt, dann gewinnt er an Followern. Je mehr Follower und Kopierer er hat, desto höher sind auch seine Gewinne auf der Plattform beim Social Trading. Über die Plattform werden an den Top-Trader also Gewinne ausgezahlt und diese müssen versteuert werden.

Vielleicht meldet man sich beim Social Trading auch nur als Anleger an. In diesem Fall kann man aber ebenfalls Gewinne schreiben, nämlich dann, wenn man die Portfolios der Top-Trader übernimmt und mit diesen Plus macht. In dem Fall handelt es sich aber nicht um einen Gewinn aus Social Trading.

Es ist durchaus möglich, mit Social Trading Gewinne zu schreiben. Vor allem Top-Trader haben die Chance, hier ein deutliches Plus zu schreiben, das dann jedoch auch bei der Steuererklärung mit einbezogen werden muss.

Die Abgeltungssteuer beim Social Trading

Wer als Anleger die Portfolios der Top-Trader kopiert oder einige der Tipps und Hinweise übernimmt, der kann auf diese Weise Gewinn machen. Das sollte jedem bewusst sein. In diesem Fall handelt es sich um ein klassisches Trading. Dieses Trading wird mit der Abgeltungssteuer belegt, die auf Kapitalerträge erhoben wird. Die Höhe der Abgeltungssteuer liegt bei 25%. Wer also 1.000 Euro mit seinen Trades verdient, zahlt davon 25% an den Staat. Dazu kommt noch der Soli. Wer in der Kirche ist, der zahlt auf diese Erträge auch eine Kirchensteuer.

Hinweis: Wer sein Depot, auf das er die Portfolios über das Social Trading kopiert, bei einer deutschen Bank führt, der muss sich mit diesem Thema eigentlich gar nicht beschäftigen. Die Banken führen die Abgeltungssteuer direkt an den Staat ab.

Wer sein Depot nicht bei einer deutschen Bank macht, der füllt eine Einkommenssteuererklärung aus. Das ist einmal pro Jahr notwendig und dauert meist nicht lange, kann aber auch von einem Steuerberater gemacht werden.

Interessant ist auch zu wissen, dass es hier gewisse Freigrenzen gibt. Wer pro Jahr weniger als 7664 Euro erwirtschaftet, der muss gar keine Abgeltungssteuer zahlen. Ebenso muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden, wenn man weniger als 801 Euro an Kapitaleinkünften hat.

Hinweis: Als Trader ist es nicht notwendig, ein Gewerbe anzumelden. Auch die Meldung bei der Handelskammer muss nicht erfolgen.

Wer als Anleger beim Social Trading mit dabei ist und durch das Kopieren von Portfolios Gewinn erwirtschaftet, der muss hier die Abgeltungssteuer zahlen. Diese wird entweder direkt von der Bank abgeführt oder über eine Einkommenssteuererklärung abgerechnet.

Die Steuern für Top-Trader

Anders als bei einem Anleger oder einem Trader ist es, wenn man sich beim Social Trading als Top-Trader anbietet. Auch in diesem Fall werden Gewinne erwirtschaftet. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um Gewinne aus dem Trading. Der Top-Trader wird durch die Plattform an den Gewinnen beteiligt, die durch die Zahlungen der Anleger getätigt werden. Damit sind es keine Gewinne aus Trades.

In diesem Fall agiert der Top-Trader also sozusagen als Selbstständiger und schreibt an die Plattform Rechnungen. Damit generiert er ganz normal Einnahmen nach dem Einkommenssteuergesetz. Es handelt sich hierbei um Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit.

Die Höhe der Steuern ist abhängig davon, wie viel Gewinn der Top-Trader macht. Ist der Gewinn relativ klein, dann kann er einfach als Nebeneinkommen angegeben werden. Wenn der Gewinn jedoch größer wird und vielleicht sogar die Einnahmen aus dem Hauptjob übersteigt, dann wird es etwas schwieriger. Dann ist der Beruf des Top-Traders das Haupteinkommen.

Wer es sogar schafft, pro Jahr mehr als 250.000 Euro mit dem Social Trading zu verdienen, der kann möglicherweise mit dem HGB in Berührung kommen. In diesem Fall kann es notwendig werden, ein Gewerbe anzumelden. In diesem Fall kann es dann Sinn machen, statt auf Einkommenssteuer auf Gewerbesteuer zu setzen.

Wer als Top-Trader auf den Plattformen des Social Trading tätig ist, der kann einiges an Gewinne generieren. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Gewinne aus Trades sondern Einnahmen aus einer Selbstständigkeit als Berater. Daher muss in diesem Fall Einkommenssteuer gezahlt werden.

Fazit: Social Trading und Steuern

Auch wenn es sich bei der Idee hinter Social Trading rein um eine Beratung zu den verschiedenen Trading-Themen handelt, so ist schon länger mehr aus den Plattformen geworden. Anleger können durch das Kopieren von Portfolios Geld verdienen und Top-Trader generieren Einnahmen durch Tipps und Hinweise zum Handel und die Einsicht in ihre Portfolios. Egal, auf welche Weise beim Social Trading Gewinne generiert werden –  diese müssen versteuert werden. Wer also auf diese Weise Geld verdient, sollte die Gewinne auch in der Steuererklärung angeben, um hier später keine Probleme zu bekommen.